Bekomme ich trotz Patientenverfügung eine Schmerzlinderung?

Grundsätzlich erhält jeder Mensch, der sich gegen lebenserhaltende oder, wie wir es formulieren würde, sterbeverhindernde Maßnahmen ausspricht, selbstverständlich eine bestmögliche Zuwendung und Leidenslinderung auch im Sinne einer wirksamen Therapie von Schmerzen oder anderen belastenden Beschwerden – auch wenn Sie für diese Lebensphase Behandlungen prinzipiell ausgeschlossen haben.

Gerade in diesem Punkt sind konkrete Anweisungen und die Wiedergabe Ihrer Vorstellungen in der Patientenverfügung (wie in unserem Modell) wichtig.

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Andreas Abel
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