Schlagwort Schriftform

Welche Form muss die Vorsorgevollmacht haben?

Das Gesetz verlangt für die Vollmacht Schriftform. Sie muss, um in den Fragen der Personensorge wirksam zu sein, schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben sein. Betrifft die Vorsorgevollmacht Immobilien oder Handelsgesellschaften, muss die notarielle Form gewahrt sein, weil ohne diese keine Eintragung im Grundbuch oder im Handelsregister möglich ist, z.…

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Was schreibt das Gesetz bei lebensbeendeten Maßnahmen vor?

Soll der Bevollmächtigte auch befugt sein, über die Frage zu entscheiden, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden sollen, verlangt das Gesetz, dass diese Maßnahmen ausdrücklich (!) in der Vollmacht aufgezählt sind. Allgemeine Formulierungen genügen nicht und machen die Vollmacht unbrauchbar. Deshalb…

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