Was macht der Arzt, wenn keine Patientenverfügung existiert oder die Patientenverfügung ungenau ist?
Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer oder (beim Vorliegen einer Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Befugnissen) der Bevollmächtigte die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen…