Kann ich lebensverlängernde Maßnahmen im Sterbeprozess ausschließen?

Bei dieser Lebenssituation handelt es sich um den klassischen Anwendungsfall einer Patientenverfügung. Es soll nichts mehr unternommen werden, was den natürlichen Sterbeprozess nur verlängern würde. Nach unserer jahrelangen praktischen Erfahrung wollen die Menschen in erster Linie, dass ihr Leiden nicht künstlich verlängert werden soll, wenn sie ohnehin bereits den “letzen Weg” angetreten haben.

Lebensverlängernde Maßnahmen sind Behandlungsmethoden oder Therapien, die bei einer lebensverkürzenden Erkrankung PatientInnen noch möglichst lange am Leben erhalten oder ihre Lebensqualität am Lebensende erhöhen sollen. Lebensverlängernde Maßnahmen machen immer eine intensivmedizinische Behandlung notwendig.

Im Sterbeprozess wollen Sie aber sicherlich nicht mehr jede denkbare Behandlung. Viele Menschen würden lieber ohne Qualen sterben. Denn für viele Patient*innen ist im Sterbeprozess manche Behandlung nur noch Quälerei. Sie empfinden sie als würdelos.

Wer trifft die Entscheidungen, wenn ich sterbe?

Beim Sterbeprozess trifft grundsätzlich der behandelnde Arzt die Entscheidungen, welche medizinischen Maßnahmen im konkreten Fall medizinisch sinnvoll sind (sogenannte ärztliche Indikation). Es sei denn, Sie haben ihm klare Anweisungen, Wünsche und Vorstellungen für diese Situationen in gesunden Zeit durch eine Patientenverfügung erteilt.

Gemäß § 1901 a Abs. 1 BGB liegt eine Patientenverfügung vor, wenn ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt hat, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.

Mündliche Aussagen stellen grundsätzlich keine für den behandelnden Arzt verbindliche Grundlage dar.

Jetzt rechtswirksame Patientenverfügung erstellen!

Palliativmedizin bei wirksamer Patientenverfügung

Am Lebensende geht es nicht mehr darum, um jeden Preis das Leben zu verlängern. Vielmehr soll behutsam herausgefunden werden, was Ihnen hilft und was nicht. Das ist Aufgabe der Palliativversorgung.

Wenn Patienten ausdrücklich keine lebensverlängernde Maßnahmen wünschen, wird trotzdem grundsätzlich jeder Sie behandelnde Arzt alles daransetzen, eine bestmögliche Kontrolle belastender Beschwerden zu erreichen und damit eine maximale Leidensminimierung anstreben.

Es gibt eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen die ganz klar belegen, dass dieses Vorgehen sogar mit einer besseren Lebensqualität und weniger Depressivität verbunden ist. Es konnte ebenfalls nachgewiesen werden, dass es dadurch nicht zu einem früheren Versterben der Betroffenen kommt.

Der Arzt braucht eine klare und wirksame Patientenverfügung.

Sie können hierzu Regelungen in Ihrer Patientenverfügung treffen, die die Ärztin oder der Arzt dann beachten muss, so dass er/sie Maßnahmen, die zwar medizinisch möglich, von Ihnen aber nicht mehr gewollt sind, unterlassen darf.

Weiterführende Infos/Quellen:

https://www.ethik-trifft-leben.de/lebensverlängernde-maßnahmen.html

https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/medizin-am-lebensende#

Standardbild
Andreas Abel
Artikel: 35