Kann man die Vollmacht zentral registrieren lassen?

Vorsorgevollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Mit diesem Vorsorgeregister können Gerichte, aber auch Dritte Vorsorgevollmachten schnell, einfach und sicher finden, so dass überflüssige Betreuungen entfallen.

Der Betreuungsrichter wirft vorher einen Blick in das Register und stellt fest, dass Sie mit einer Vollmacht vorgesorgt haben. Er wird keine Betreuung anordnen!

Die Vorsorgevollmacht kann per Internet (www.vorsorgeregister.de) oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer angemeldet werden.

Wir erledigen das gerne für Sie!

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Andreas Abel
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