Kann man mit einer Vorsorgevollmacht auch Bankgeschäfte erledigen?

Das kommt drauf an. In der Praxis verlangen Banken im Einzelfall die Verwendung ihrer eigenen Vollmachtsformulare und akzeptieren die Vorsorgevollmacht nicht.

Als Rechtfertigung hierfür wird vorgebracht, dass der Bankangestellte sonst den Regelungsumfang der Vorsorgevollmacht nicht prüfen könne und – anders als bei der vor einem Bankmitarbeiter erteilten Vollmacht – bei Vorsorgevollmachten nicht sichergestellt sei, dass Sie im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsfähig waren. Ferner könne nicht geprüft werden, ob die Vorsorgevollmacht nicht inzwischen von Ihnen widerrufen sei.

Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass Banken und Sparkassen Vorsorgevollmachten grundsätzlich trotzdem anerkennen müssen, auch wenn Sie nicht notariell oder nicht auf bankeigenem Formular erstellt sind.

Unser Tipp: nehmen Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit zu Ihrer Bank und klären Sie, ob die Vollmacht ausreicht. Wenn nicht, erklären Sie gegenüber der Bank die Vollmacht zugunsten Ihrer Vertrauenspersonen nochmal – auf bankeigenem Formular!

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Andreas Abel
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