Muss die Vorsorgevollmacht eine Generalvollmacht sein?

Nein. Prinzipiell nicht.

Damit aber eine Vorsorgevollmacht eine Betreuung im Bedarfsfall überflüssig machen kann, empfiehlt es sich, den Umfang der Vollmacht weitestmöglich auszugestalten. Daher werden Vorsorgevollmachten in der Regel als Generalvollmachten erteilt. Sie berechtigen zur Vornahme von allen Rechtsgeschäften und geschäftsähnlichen Handlungen, bei denen eine Vertretung zulässig ist. Diese setzt allerdings wegen der unbeschränkten Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten eine spezifische Vertrauensstellung voraus. 

Generallvollmachten kommen daher wohl nur bei engen vertrauensvollen (z.B. familiären) Beziehungen in Betracht, bieten aber den Vorteil, dass im Vollmachtsfall keine Beschränkungen vorliegen, die einzelne Rechtsgeschäfte verhindern. 

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Andreas Abel
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