Soll der Bevollmächtigte andere bevollmächtigen können (Untervollmacht)?

Um dem Generalbevollmächtigten weitestmöglichen Handlungsspielraum zu geben, sollte diesem (ausdrücklich) die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten eingeräumt werden. Häufig ist es erforderlich, dass der Bevollmächtigte selbst wieder eine dritte Person bevollmächtigt: z.B. einen Rechtsanwalt, der für den Kranken einen Prozess (z.B. gegen die Krankenkasse o.ä.) führen oder einen Steuerberater mit der Abgabe einer Steuererklärung beauftragen soll.

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Andreas Abel
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