Soll die Vollmacht über den Tod hinaus gelten? (postmortale Vollmacht)

Zweckmäßig ist es in aller Regel, die Vollmacht mit Wirkung über den Tod hinaus zu erteilen. Dann kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wichtige Entscheidungen weiterhin treffen, bis feststeht, wer Erbe ist und bis diese Personen durch Erbschein legitimiert sind (z.B. die Bestattung organisieren oder Rechnungen auch nach dem Tod noch bezahlen können).

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Andreas Abel
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