Was kann man im Bereich der sog. Personensorge regeln?

Gegenstand der Vorsorgevollmacht können in diesem Bereich sein: 

  • Gesundheitsfürsorge
  • Regelungen über Aufenthaltsort (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim),
  • Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten,
  • Besuchsrecht am Krankenbett – auch bei intensiv-medizinischer Behandlung,
  • möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht in Fragen der Heilbehandlung,
  • Übertragung der Entscheidung bei möglichen Transplantationen, soweit rechtlich zulässig,
  • die Frage, ob lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden sollen (diese Entscheidung soll allerdings durch eine Patientenverfügung dokumentiert werden). 
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Andreas Abel
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