Wieviele Bevollmächtigte soll ich einsetzen?

Es reicht aus, wenn Sie eine aus Ihrer Sicht geeignete Vertrauensperson einsetzen. Sie sollten aber auch daran denken, dass diese Person bereits verstorben sein könnte, wenn Sie krank werden. Oder dass die Person selbst bereits gesundheitlich oder aufgrund ihres Alters nicht zum Regeln Ihrer Dinge in der Lage ist. Wenn die von Ihnen ausgesuchten Personen wegfallen, wird doch ein Betreuer bestellt, wenn Sie entscheidungsunfähig werden.

Daher sollten Sie auch Ersatzbevollmächtigte vorsehen. 

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Andreas Abel
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